FAQs für Mieter

Q

Welche Unterlagen brauche ich, um eine Wohnung anzumieten?

A

Sie benötigen die DIBO Selbstauskunft (im Bereich Downloads zu finden), auf dieser stehen dann auch die erforderlichen Unterlagen.

Q

Wie setzt sich meine Miete zusammen?

A

Aus der Kaltmiete und den Nebenkosten (gewöhnlich Heizkosten und Betriebskosten).

Q

Kann ich die Kaution in Raten zahlen?

A

Ja. Die Kaution kann in maximal drei Raten gezahlt werden.

Q

Was muss ich beachten, wenn ich das Mietverhältnis kündigen möchte?

A

Bitte beachten Sie die entsprechende Kündigungsklausel Ihres Mietvertrages. Üblicherweise beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate.

Q

Wann kommt meine Betriebskostenabrechnung?

A

Die Betriebskostenabrechnung kann bis zum 31.12. des jeweiligen darauffolgenden Jahres erstellt werden.

Q

Was geschieht mit einem Guthaben?

A

Bei einem Guthaben bitten wir Sie, uns eine E-Mail mit Ihrem Namen, Liegenschaft und Ihrer Bankverbindung zukommen zu lassen. Das Guthaben wird Ihnen dann umgehend ausgezahlt.

Q

Wann bekomme ich nach Auszug meine letzte BKA?

A

Die Betriebskostenabrechnung wird im Folgejahr an Sie versandt. Bitte achten Sie deshalb darauf, ob Sie uns Ihre Verzugsadresse übermittelt haben.

Q

Was muss ich beachten, wenn ich meinen Partner ins Mietverhältnis aufnehmen möchte?

A

Bitte senden Sie uns hierzu eine E-Mail an info@diboliving.de

Q

Was muss ich beachten, wenn ich ein Haustier halten möchte?

A

Bitte senden Sie uns hierzu eine E-Mail an info@diboliving.de und teilen Sie uns mit, um was für ein Tier es sich handelt.

Q

Wie verhalte ich mich bei einem Rohrbruch?

A

Bitte wenden Sie sich an Wochenenden und Feiertagen an die jeweiligen Firmen.

In jedem Fall bitten wir um eine Benachrichtigung per E-Mail an info@diboliving.de

Q

Wie verhalte ich mich bei Schimmel?

A

Hinweise hierzu finden Sie als Anlage in Ihrem Mietvertrag. Um Schimmel zu vermeiden, bitten wir Sie, auf regelmäßiges Stoßlüften der Einheit zu achten, mindestens 10 Minuten, damit es zu einem Luftaustausch kommt. Wichtig ist aber auch ausreichendes Heizen in der Wohnung. Heizkörper und Heizkörperventile sollten nicht durch lange Gardinen und Vorhänge verhängt sein. Das offene Wäschetrocknen in der Wohnung sollte vermieden werden. Zur Überprüfung der Luftfeuchtigkeit empfehlen wir, ein Luftfeuchtigkeitsmessgerät aufzustellen. Der Wert sollte 50% nicht übersteigen und besser darunter liegen.

Q

Wie verhalte ich mich bei einer Ruhestörung des Nachbarn?

A

Bitte rufen Sie in einem solchen Fall die Polizei.

Q

Was muss ich bei einem Schlüsselverlust/-bruch beachten?

A

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, die Schlüssel so an die Hausverwaltung zu übermitteln, wie Sie sie zu Beginn bei Übergabe erhalten haben. Bei Schlüsselverlust/-bruch melden Sie diesen Schaden unbedingt Ihrer Haftpflichtversicherung, da eventuell ein Austausch der Schließanlage erfolgen muss. Wenden Sie sich bitte auch per E-Mail an uns, um den Schaden zu melden.

Q

Was muss ich bei einem Schlüsselverlust/-bruch beachten?

A

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, die Schlüssel so an die Hausverwaltung zu übermitteln, wie Sie sie zu Beginn bei Übergabe erhalten haben. Bei Schlüsselverlust/-bruch melden Sie diesen Schaden unbedingt Ihrer Haftpflichtversicherung, da eventuell ein Austausch der Schließanlage erfolgen muss. Wenden Sie sich bitte auch per E-Mail an uns, um den Schaden zu melden.

Wir freuen uns auf Sie.