Immobilienverwaltung

Wohnungseigentumsverwaltung

Unser vollumfänglicher Immobilienservice

Wir sind mehr als nur eine Hausverwaltung, wir möchten Ihnen das Plus an Beratung und Betreuung bieten – bei uns sind Sie gut aufgehoben, ganz gleich, für welchen Bereich Sie einen Gebäudedienstleister benötigen. Zusammen mit unseren namhaften Partnern bieten wir Ihnen einen vollumfänglichen Service im Bereich der Immobilienbetreuung.

Eine eigene Immobilie verpflichtet und bringt große Verantwortung mit sich. Unser Ziel ist, Ihnen dabei beratend und helfend zur Seite zu stehen und Ihnen relevante Aufgaben abzunehmen. Dabei ist es Kern unserer Philosophie, eine möglichst lang andauernde Zusammenarbeit mit unseren Kunden, Vertragsfirmen und insbesondere auch unseren Kolleginnen und Kollegen zu pflegen.

Das Team der DIBOLIVING GmbH & Co.KG nimmt regelmäßig an aktuellen Fortbildungen und weiterbildenden Seminaren teil, damit wir als Dienstleister immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind und Ihnen somit akkurat, korrekt und gesetzeskonform weiterhelfen können.

FAQs rund um WEG

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Was leistet ein WEG-Verwalter?

A

Die Aufgaben eines Wohnungseigentumsverwalters sind gesetzlich in den §§ 27 und 28 Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Hauptsächlich zählen zu den Aufgaben die Erstellung einer Jahresabrechnung, eine jährliche Eigentümerversammlung sowie das Umsetzen der gefassten Beschlüsse.

Q

Wie lange ist die Bindungsfrist an einen WEG-Verwalter

A

In der Regel wird die Laufzeit für Verwalterverträge individuell vereinbart. Verwalterverträge können jedoch auf längstens 5 Jahre abgeschlossen werden. Seit dem 01.12.2020 gilt: Der Verwalter kann jederzeit von seinem geschlossenen Vertrag abberufen werden und diesen selbst ebenso kündigen.

Q

Heißt WEG-Vertrag automatisch SEV-Vertrag?

A

Nein. Ein WEG-Vertrag, welcher von der Eigentümergemeinschaft zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen wird, ist unabhängig von einem SE-Vertrag (Sondereigentumsverwaltung) zu betrachten. Denn der SE-Vertrag regelt zwischen Einzeleigentümer und Verwalter die Betreuung der jeweiligen Wohnung (des Sondereigentums). Demnach bedarf es zwei verschiedener Verträge.

Q

Worin liegt der Unterschied zwischen Hausgeld und Rücklagen?

A

Beim Hausgeld handelt es sich um monatliche, im Voraus zu leistende Zahlungen, welche für die laufende Bewirtschaftung der Liegenschaft aufgewandt werden. Grundlage für die Höhe des Hausgeldes ist der beschossene und gültige Wirtschaftsplan. Rücklagen werden ebenso monatlich gebildet, um mögliche Sanierungen, Modernisierungen oder Instandhaltungen am Gemeinschaftseigentum der Immobilie zu finanzieren. Die Beiträge zur Erhaltungsrücklage sind getrennt von den Hausgeldern auf einem separaten Konto zu sammeln.

Ihr Kontakt zu uns

Wir wissen: Jedes Eigentum, jede Immobilie bedarf individueller Beratung, Betreuung und Umsetzung. Aus diesem Grund arbeiten wir immer persönlich und eng mit unseren Kunden und Partnern zusammen und agieren dabei lösungs- und ergebnisorientiert.

Sie haben weitere Fragen? Kein Problem, unser Team freut sich auf Ihre Nachricht gerne via E-Mail.

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